Unterstützung bei den COVID-19 Folgen
NOTMITTEL FÜR KULTUR
Verschoben, Abgesagt und Wiederaufgenommen
Kultur Region Basel unterstützt Kulturschaffende, Institutionen, Interessenverbände, staatliche Stellen, Stiftungen und Trägerschaften mit Rat und Tat in den Halbkantonen Basel-Stadt und Baselland. Mit Interessenvertretung, Aufklärungsarbeit und Mandat leistet unser Team jeden Tag unermüdlich einen Beitrag zum Wohl der Kultur im Wandel.

WAS WIR BIETEN
Beratung und Interessenvertretung

Persönliche Vergütungen
Institutionelle Trägerschaften

ÜBER UNS
Das Team Kultur Region Basel
Wir haben uns zum Anlass der Krise gefunden mit dem Ziel, Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in der Region Basel administrativ bei den Folgen der COVID-19 Massnahmen zu unterstützen. Bikantonale Fachausschüsse, Swisslos, Stiftungen und Crowdfunding verlangen adäquate Anträge für jede Situation. Hier unterstützt das Kollektiv Kultur Region Basel.
Wir arbeiten Alle für einen solidarischen Stundenlohn von CHF 50 (Personen) / CHF 200 (Institutionen) nach Aufwand und gestalten unsere Abrechnungen transparent. Spenden auch in Form von Arbeit sind Willkommen.
SO KÖNNEN SIE HELFEN
Ihre Unterstützung ist wichtig für unsere Arbeit bei Kultur Region Basel. Sie können sich auf viele Weisen bei uns einbringen. Auch der kleinste Beitrag hilft der Kultur die Not zu lindern. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich engagieren können und nutzen Sie die Gelegenheit, etwas Gutes zu tun.
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Ihre Hilfe zählt
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NEUIGKEITEN
Bleiben Sie auf dem Laufenden
CMS VERGIBT 1 MILLION
Die CMS hat angesichts der Notlage, in die viele Menschen, insbesondere Armutsbetroffene, aber auch soziale und kulturelle Organisationen wegen der Covid-19-Krise geraten, ein dringliches Hilfspaket von CHF 1 Million bereitgestellt. Damit möchte die CMS ihren Partnerinstitutionen und Projektpartnern in den Förderbereichen Soziales, Kultur und Natur helfen, ihre finanziellen Verluste zu mindern und Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Antragsberechtigt sind in erster Linie Projektpartner und Institutionen, die nicht anderweitige Unterstützung aufgrund ihrer Notlage in Anspruch nehmen können. Gefördert werden auch neue Projekte, die gezielt, unbürokratisch und rasch von der Krise Betroffene und Menschen in Not unterstützen.
SOFORTHILFE
Soforthilfen für Kulturschaffende
Die Abwicklung der vom Bundesrat beschlossenen Soforthilfen für Kulturschaffende obliegt dem Verein Suisseculture Sociale. Erste Informationen sind auf dessen Website zu finden. Suisseculture Sociale arbeitet auf Hochtouren daran, die notwendige Infrastruktur zur Bewältigung des zu erwartenden Ansturms an Gesuchen bereitzustellen. Aktuell ist es noch nicht möglich, Gesuche einzureichen.
ERWERBSAUSFÄLLE
Die Abwicklung der vom Bundesrat beschlossenen Entschädigungen bei Erwerbsausfällen für Kulturschaffende obliegt im Kanton Basel-Landschaft der SVA Basel-Landschaft und im Kanton Basel-Stadt dem Amt für Arbeit und . Alle Informationen und das Anmeldeformular für die Erwerbsersatzentschädigung ist auf deren Website zu finden.
AUSFALLENTSCHÄDIGUNGEN
Die Abwicklung der vom Bundesrat beschlossenen Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende obliegt dem Kanton. Der Bund wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen Richtlinien für diese Beiträge erlassen. Die Kantone ihrerseits werden anschliessend darüber entscheiden, wie ihre Kredite für die Ausfallentschädigungen ausfallen werden. Wir werden so rasch wie möglich detailliert informieren und bitten Sie um die nötige Geduld, bis die Umsetzung geklärt ist.